Modelle der Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ermöglicht Kindern mit seelischen bzw. körperlichen Einschränkungen den Besuch von Schulen und Kindergärten und die Teilnahme am Regelunterricht / dem normalen Tagesgeschehen.
Im Bereich der Schulbegleitung gibt es verschiedene Modelle, die wir nachfolgend skizzieren. Für weiterführende Informationen steht Ihnen unsere Koordinatorin Frau Solomon telefonisch gerne Rede und Antwort.
Eins-zu-Eins-Betreuung
Dieses Modell ist besonders dann sinnvoll, wenn das zu
betreuende Kind ein hohes Maß an Aufmerksamkeit benötigt.
Der zugewiesene Schulbegleiter hat die Möglichkeit, sich intensiv mit einem/einer Schüler/in zu beschäftigen und sie/ihn genau kennenzulernen. Zusätzlich findet ein gezielter Austausch
mit Eltern, Lehrern und Pädagogen statt.
Je nach Betreuungsbedarf ist die Eins-zu-Eins-Betreuung das
einzig hilfreiche Modell, um eine Integration in den Schulalltag zu
bewerkstelligen. Vor allem Kinder, die zu (auto-)aggressivem Verhalten und Weglauftendenzen neigen, sind so bestmöglich aufgehoben.
Impulse gegen eingefahrene Abläufe
Unsere Schulbegleiter sind trotz der permanenten Begleitung
stets darauf bedacht, einer beiderseitigen Fixierung vorzubeugen. Routinierte Abläufe können eine tendenzielle Neigung des Kindes verstärken, sich voll und ganz auf die Hilfe eines Erwachsenen zu verlassen und sich eventuell auf dieser Sicherheit „auszuruhen“.
Zusammenarbeit mit den Schulen
Bei der Zusammenarbeit mit den Schulen spielt es eine
wichtige Rolle, dass die Verantwortung für das betreute Kind nicht alleine dem Schulbegleiter obliegt, sondern diese gleichmäßig auf Lehrkräfte und Schulbegleiter verteilt wird. Dies ist wichtig, damit bei eventuell auftretenden Krisensituationen kein „Alleinschuldiger“ ausgemacht wird.
Rolle von Begleiter und Betreutem
Bei der Eins-zu-Eins-Betreuung sind sowohl das betreute Kind als auch der Schulbegleiter in exponierten Rollen anzutreffen. Ist der betreute Schüler krank, so bleibt auch die Fachkraft dem Unterricht fern. Mitschüler entwickeln somit eine direkte Verbindung zwischen Begleiter und Betreutem. Dies kann sich auch auf das „Standing“ der zusätzlichen erwachsenen Person im Klassenraum auswirken, da diese nicht als grundsätzlich anwesend und zugehörig angesehen wird.
Erkrankt das Kind, wird der Schulbegleiter je nach Bedarf als „Springer“ an anderen Schulen eingesetzt.
Weiterhin bieten wir über unsere Kooperationspartner auch einen Fahrdienst an. Weitere Infos zum Fahrdienst erhalten Sie telefonisch bei unserem Koordinator David Braun unter: 0211 – 942 157 03.
Aufgaben eines Schulbegleiters bzw. einer Schulbegleiterin:
- Schulbegleiter betreuen Schüler auch in Situationen, in denen nicht immer eine Lehrkraft anwesend ist: in den Pausen, auf dem Schulweg, im Schulgebäude, während Klassenfahrten oder anderen schulischen Veranstaltungen.
- Die Art der Unterstützung ist immer vom individuellen Bedarf des jeweiligen Kindes abhängig. Die Hilfe bei der Verwendung von Werkzeugen und Geräten, beim Umziehen für den Sportunterricht oder beim Toilettenbesuch zählen beispielsweise bei körperlich eingeschränkten Kindern dazu.
- Besonders autistische Schüler benötigen oft Hilfe bei der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrkräften.
- Manche Kinder benötigen zwischendurch Auszeiten, in denen Sie – mit dem Schulbegleiter – den Klassenraum verlassen können.
- Haben die Schülerinnen oder Schüler Schwierigkeiten, Regeln einzuhalten, helfen Schulbegleiter dabei, diese besser wahrzunehmen, zu verstehen und besser befolgen zu lernen.
- Auch die Arbeit an der Frustrationstoleranz sowie das Aufzeigen von Möglichkeiten, mit stressbehafteten Situationen umzugehen gehört zu den Aufgaben der Schulbegleiter.
- Sie unterstützen das Kind dabei, möglichst konzentriert und fokussiert am Unterricht teilzunehmen.
- Sie achten darauf, dass die Schülerinnen oder Schüler sich nicht in gefährliche Situationen bringt oder das Schulgelände verlassen.
- Schulbegleiter können darüber hinaus Halt geben, wenn die Kinder emotionalen Beistand benötigen.
- Die Anwesenheit vertrauter Schulbegleiter soll den dem betreuten Kind Sicherheit geben.